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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

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Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 10: Erben müssen unbedingt den letzten Willen des Erblassers erfüllen.

Werden im Testament Dinge verlangt, die die Erben vor große Probleme stellen, sollten diese sich zusammensetzen. Denn wenn alle Miterben einverstanden sind, können sie sich in der Regel über den Inhalt des Testaments hinwegsetzen. Ausnahme: Wurde ein Testamentsvollstrecker angeordnet, brauchen die Erben auch dessen Zustimmung, wenn sie sich gegen den letzten Willen des Verstorbenen entscheiden. Als letzte Möglichkeit können die Erben ein Testament anfechten und für unwirksam erklären lassen. Falsche Formulierungen oder Missachtungen der Formvorschriften können schnell dazu führen, dass ein Testament für nichtig erklärt wird.

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Auch wenn die meisten von uns nicht gern über den Tod sprechen und die Gedanken daran beiseiteschieben, ist er doch Teil des Lebens. Nun weißt du, warum es oftmals besser ist, ein Testament zu verfassen, und welche Rechte du hast, wenn ein Erbe auf dich zukommt.

Quellen: erbmanufaktur, mymoria, beratung
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