Irrtum 7: Nichteheliche Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen.
Nichteheliche Kinder sind nach dem Gesetz genauso erbberechtigt wie eheliche Kinder. Selbst wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.