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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

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Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 7: Nichteheliche Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen.

Nichteheliche Kinder sind nach dem Gesetz genauso erbberechtigt wie eheliche Kinder. Selbst wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Auch ichteheliche Kiner sind erbberechtigt. Foto: IMAGO / YAY Images