4. „Nach dem Essen darf man 30 Minuten nicht schwimmen gehen!“
Das heben sogar die Baderegeln der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) recht deutlich hervor. Anders als Kindern oft gesagt wurde, ist die Begründung dafür aber nicht, dass sie dann Bauchschmerzen bekommen.
Tatsächlich lässt gerade nach schwimmbadtypischem, schwerem Essen die Leistungsfähigkeit des Körpers nach. Wird man dann auf dem Baggersee zu wagemutig, kann es gefährlich werden, vor allem für Personen mit Herz-Kreislauf-Beschwerden. Deshalb nach dem Essen lieber ein halbes Stündchen ruhen.