Arztbesuche während der Arbeitszeit stellen für Vollzeitbeschäftigte oft eine Herausforderung dar. Entweder fallen die Öffnungszeiten in die eigene Arbeitszeit oder der Arzt vergibt lang ersehnte Termine nur zu ungünstigen Zeiten.
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Aber muss ich meinem Arbeitsgeber erzählen, wenn ich einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehme und wird diese Zeit überhaupt vergütet? Was ist, wenn es nicht anders geht? Diese Fragen rund um deinen Arztbesuch haben wir geklärt.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Ja, du musst deinem Arbeitgeber Bescheid geben – und zwar so früh wie möglich. Der Arbeitgeber sollte über anstehende Arzttermine stets informiert werden, damit er die Arbeitsplanung entsprechend anpassen kann.
Die Meldepflicht gelte sofort, sofern man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheint, sagt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). „Man darf nicht erst abwarten, bis man beim Arzt war und dieser eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt“, so Menssen.
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
Ja – wenn du krank bist, darfst du jederzeit zum Arzt. Das Gesetz sieht vor, dass die Vergütungspflicht auch besteht, wenn du während der Arbeitszeit zum Arzt gehen musst.
Bei Vorsorgeterminen sieht das etwas anders aus! Diese sollten nach Möglichkeit immer außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden – es sei denn, es gibt keine andere Option. Wenn es nicht möglich ist, den Termin außerhalb der regulären Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber medizinische, zeitliche oder terminliche Anforderungen berücksichtigen. Das kann der Fall sein, wenn eine Untersuchung zu einer bestimmten Tageszeit notwendig ist oder wenn die Arztpraxis außerhalb der Arbeitszeit keine Termine anbietet. Bespreche einen solchen Fall lieber direkt mit einem Chef!
Du musst übrigens keinen Urlaub nehmen, wenn du zum Arzt zu gehst. Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, behältst du außerdem deinen Urlaubsanspruch – allerdings sollte für jeden Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Arbeitsverträge können unterschiedliche Regelungen zu Arztbesuchen, Krankheitsausfällen und Vergütung enthalten. Es ist daher sinnvoll, deinen eigenen Arbeitsvertrag zu kennen und ggf. zu überprüfen. Generell kannst du Arzttermine während der Arbeitszeit wahrnehmen, spreche das aber lieber immer vorher ab – dann warten auch keine unvorhergesehen Probleme auf dich!
Quelle: utopia, informationsportal
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