Jeder kennt die Situation: Man steht im Supermarkt vor einem leeren Regal und das gewünschte Produkt ist nicht mehr verfügbar. Frustriert blickt man umher und sieht in einem nahegelegenen Einkaufswagen genau das, wonach man sucht. Doch darf man sich einfach aus einem fremden Einkaufswagen bedienen?
Dein allerliebstes Lieblingsprodukt ist ausverkauft, doch direkt neben dir entdeckst du es in einem anderen Einkaufswagen. Ärgerlich, aber darfst du in einem unbeobachteten Moment einfach zugreifen? Immerhin ist die Ware noch nicht bezahlt und daher noch im Besitz des Supermarktes. Oder eben nicht?
Das sagt das Gesetz
Das klare rechtliche Urteil lautet: Nein, das Nehmen von Produkten aus fremden Einkaufswagen ist laut Gesetz (§ 858 Abs. 1 BGB) nicht erlaubt. Solange ein Produkt nicht bezahlt wurde, gehört es als Eigentum dem Supermarkt. Der Kunde, der das Produkt in seinen eigenen Einkaufswagen gelegt hat, ist aber der rechtmäßige Besitzer. Erst nach dem Bezahlvorgang an der Kasse wird der Kunde sowohl Eigentümer als auch Besitzer der Ware.
Den Griff in einen fremden Einkaufswagen lieber lassen
Das unrechtmäßige Entziehen des Besitzes eines anderen Kunden, also das aus-dem-Einkaufswagen-nehmen eines Artikels ohne Einverständnis, ist ein Verstoß gegen das Gesetz. Es wird auch als „verbotene Eigenmacht“ bezeichnet und ist sogar strafbar!
Sobald ein Kunde ein Produkt in seinen Einkaufswagen legt, genießt es einen besonderen Schutz. Wenn jemand das Produkt aus einem fremden Einkaufswagen nimmt, hat also der eigentliche Besitzer das Recht, dagegen vorzugehen und sein Eigentum zurückzufordern. Wenn dir jemand dein Schnäppchen wegschnappt, kannst du dich also zu Recht beschweren.
Klare Sache: Lass es lieber!
Es ist also eindeutig: Das Entwenden von Waren aus fremden Einkaufswagen ist nicht erlaubt, selbst wenn sie noch nicht bezahlt wurden. Sollte man feststellen, dass das gewünschte Produkt nicht mehr verfügbar ist, solltest du lieber nach Alternativen suchen oder das Personal um Unterstützung bitten.
Auch wenn du dich grün und blau ärgerst, weil dein Produkt nicht mehr verfügbar ist: Aus einem anderen Wagen solltest du die Waren nicht nehmen. Du möchtest ja auch nicht von anderen Kunden „beklaut“ werden, oder?
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Quelle: t-online
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