Nicht jedes Badezimmer entspricht den modernsten Standards. Besitzer von Eigentumswohnungen und Häusern können hier jederzeit Renovierungsmaßnahmen durchführen. Die Badsanierung in Mietwohnungen ist hingegen nicht ohne Weiteres möglich. Was können Mieter tun, um den Schandfleck ihrer Wohnung dennoch in eine kleine Wohlfühloase zu verwandeln?
Besteht ein Anspruch auf Badsanierung in Mietwohnungen?
Bröckelnde Fugen, schwarze Ränder in der Toilette, Fliesen, die an die 70er Jahre erinnern (oder tatsächlich aus jener Zeit sind) – wenn dein Badezimmer der Schandfleck deiner Wohnung ist, hast du dich sicherlich schon mal gefragt, ob du als Mieter einen Anspruch auf Renovierung hast.
Wohnungsgesellschaften sanieren Bäder in der Regel in einem Rhythmus von 25 bis 30 Jahren. Meist wird die Sanierung im Rahmen umfangreicher Renovierungsarbeiten an den gesamten Wohnhäusern durchgeführt. Eine solche Grundrenovierung wird meistens als Modernisierung verbucht und kann eine Mieterhöhung nach sich ziehen.
Recht auf Instandsetzung
Selbst alteingesessene Mieter haben jedoch keinen Anspruch auf ein modernes, schönes Badezimmer. Mieter können lediglich erwarten, dass der bei Einzug bestehende Standard erhalten bleibt. Der Vermieter kann beispielsweise kaputte WC-Spülungen mit uraltem Wasserabzug durch gleiche, aber funktionstüchtige Exemplare ersetzen.
Ein Anspruch auf eine neue Badewanne, eine neue Toilette oder ein neues Waschbecken besteht für Mieter nur, wenn die vorhandenen Teile defekt sind. Auf die Instandsetzung haben Mieter im Unterschied zur Modernisierung nämlich ein Recht.
Grundsätzlich gilt: Suche einfach das Gespräch mit deinem Vermieter. Er allein entscheidet, ob er den Wunsch nach Erneuerung oder Modernisierung erfüllt.
Renovierungsarbeiten mit dem Vermieter absprechen
Kleinere Renovierungsarbeiten können Mieter auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten durchführen. Dazu zählen u.a. ein neuer Anstrich oder das Anbringen eines neuen Duschvorhangs.
Bei weitergehenden Umgestaltungsplänen ist allerdings Vorsicht geboten. Größere bauliche Maßnahmen erfordern zwingend die Erlaubnis des Vermieters. Dazu zählen beispielsweise der Austausch von Fliesen, Toiletten, Badewannen, Duschen und Heizungen. Selbst die Erneuerung von Fugen sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Wer ohne die Zustimmung des Vermieters renoviert, dem droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Im besten Fall bleibt der Mieter nur auf seinen Kosten sitzen. Im schlechtesten Fall müssen sämtliche Modernisierungen bei einem Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Wenn die alte Badeinrichtung bereits entsorgt wurde, ist das natürlich nicht mehr möglich und darüber hinaus äußerst teuer.
Schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle geplanten Renovierungsarbeiten mit dem Vermieter schriftlich festgehalten werden. Darin regelst du mit dem Vermieter nicht nur die anfallenden Kosten, sondern auch, welche Arbeiten genau durchgeführt werden. Um keinen Ärger oder unnötige Schäden zu riskieren, solltest du die Badsanierung besser bei Profis in Auftrag geben.
Wenn der Vermieter sowohl Modernisierungsarbeiten als auch die Renovierung auf eigene Kosten verweigert, hast du nur noch eine Wahl: Du musst die unschönen Stellen im Badezimmer so kaschieren, dass du alle Ausbesserungen bei deinem Auszug wieder rückgängig machen kannst.
Fliesen und Bohrlöcher lassen sich beispielsweise überkleben und auch der Toilettensitz kann ohne großen Aufwand ausgetauscht werden. Mit einem flauschigen Badteppich, ein paar Kerzen, einigen Pflanzen und einem neuen Duschvorhang wird dein Bad gleich viel gemütlicher wirken.
Welche Erfahrungen hast du mit Badsanierungen in der Mietwohnung gemacht?
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Quelle: t-online
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