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8. Wäsche trocknen ist auf dem Balkon nicht verboten
In früheren Zeiten galt es als anstößig, seine Unterwäsche weithin sichtbar auf die Leine zu hängen. Wer heute noch darüber die Nase rümpft, sollte einfach weggucken – selbst wenn im Mietshaus eigens ein separater Trockenraum zur Verfügung steht.
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