Dass kaputte Toaster, Fernseher und Smartphones als Elektroschrott entsorgt werden müssen, ist den meisten Menschen bewusst. Doch es gibt auch einige Geräte und Gegenstände, die ebenfalls zum Elektroschrott zählen – auch, wenn es kaum jemand weiß. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehlern beim Entsorgen von Elektroschrott – und im Zweifelsfall droht Verbrauchern ein saftiges Bußgeld.
Elektroschrott entsorgen: Dieser Fehler kostet dich bis zu 10.000 Euro
Wenn Föhn oder Wasserkocher den Geist aufgeben, ist den meisten Menschen klar, dass diese Geräte nicht in den Restmüll gehören. Solche Geräte bringst du entweder zu einer Sammelstelle, du kannst sie aber auch in manchen Supermärkten und Baumärkten zurückgeben. Allerdings landen immer wieder Geräte im Restmüll, Metallschrott oder Alttextilcontainern, obwohl sie eigentlich als Elektroschrott entsorgt werden müssten. Laut Umweltbundesamt ist das vor allem bei „unsichtbaren Elektrogeräten“ der Fall. Hierbei gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, die weiterverwertet werden könnten – Verbrauchern droht außerdem ein hohes Bußgeld.
Die folgenden Geräte gelten als unsichtbarer Elektroschrott:
- Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern
- elektrische Sessel und Sofas
- LED-Schuhe
- singende Grußkarten
- sprechendes Spielzeug
- E-Zigaretten und Dampfer
- Rauchmelder
- E-Scooter
- Türöffner
- smarte Thermostate
- beleuchtete oder „smarte“ Kleidung
Prinzipiell gelten alle Geräte, die über einen Stecker, ein Kabel oder eine Batterie verfügen, als Elektroschrott. Auch, wenn Verbraucher diese nicht selbst wechseln können. All diese Geräte musst du ordnungsgemäß bei einem Wertstoffhof, Supermarkt oder Baumarkt entsorgen. Anderenfalls riskierst du ein Bußgeld.
Wie hoch fällt das Bußgeld aus?
Wenn du Elektroschrott falsch entsorgst – ob wissentlich oder unwissentlich – begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Hierbei droht in Sachsen beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn es sich um mehrere Elektrogeräte handelt. Dieser Fall kann bei unsichtbarem Elektroschrott schnell eintreten – eine singende Grußkarte und ein paar E-Zigaretten würden an dieser Stelle schon ausreichen. In den meisten anderen Bundesländern beläuft sich das Bußgeld für mehrere falsch entsorgte Geräte „nur“ auf 2.500 Euro. Ein einzelner Gegenstand, der falsch entsorgt wurde, wie z.B. ein LED-Schuh, zieht in den meisten Bundesländern ein Bußgeld von maximal 2.500 Euro nach sich.
Ein solches Bußgeld wäre doch ärgerlich, oder? Allein der Umwelt zuliebe solltest du aber in Zukunft auf die korrekte Entsorgung von unsichtbaren und versteckten Elektrogeräten achten. Sie enthalten nämlich Rohstoffe, wie z.B. Gold, Silber oder Kupfer, die wiederverwertet werden könnten. Laut Umweltbundesamt enthalten sie außerdem gefährliche Bauteile und Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Lithium-Batterien. Die Sammelquote der Altgeräte liegt aktuell lediglich bei 38,6 Prozent – nach EU-Vorgaben wären aber mindestens 65 Prozent nötig.
Das gilt es nun zu ändern und du kannst mit gutem Beispiel vorangehen. Über den E-Schrott-Rückgabefinder kannst du herausfinden, wo du den Elektroschrott in deiner Nähe zurückgeben und somit korrekt entsorgen kannst.
Wusstest du, dass Verbrauchern auch in den folgenden Fällen ein Bußgeld droht?
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Quelle: t-online
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