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Führerschein umtauschen: Fristen und weitere Informationen

Aufgrund einer EU-Verordnung muss jeder seinen alten Führerschein umtauschen, wenn dieser vor 2013 erworben wurde. Alles zu den Fristen, zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen erfährst du hier.

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Die Fristen rücken näher: Bald müssen rund 43 Millionen Bürger ihren Führerschein umtauschen. Laut einer EU-Verordnung werden die alten Führerscheine nämlich in den kommenden Jahren ungültig.

Die wichtigsten Fakten über den Führerschein-Umtausch erfährst du in diesem Artikel.



Führerschein umtauschen: Hintergrund und Fakten

Bis zum 19.1.2033 werden in der gesamten EU die alten Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht. Die grauen und rosafarbenen Papp-Lappen, aber auch die bis zum 18.1.2013 ausgegebenen Scheckkartenformate sind dann ungültig.

Da dies ein enorm großer Aufwand ist, sind die Fristen gestaffelt. Die erste Frist endet jedoch bereits am 19.1.2022. Die in Deutschland geltenden Fristen sowie die wichtigsten Informationen zum Ablauf haben wir für euch kurz zusammengefasst.

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Wann sind die Fristen?

Für die Umtauschfristen ist zunächst entscheidend, ob der Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde oder danach. Dieser Stichtag ist nämlich das Kriterium dafür, ob dein Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr deines Führerscheins für die Frist berücksichtigt wird.

Führerschein wurde vor dem 31.12.1998 ausgestellt:

Geburtsjahr

  • vor 1953 ⇒ 19.1.2033 (extralange Frist)
  • 1953–1958 ⇒ 19.1.2022
  • 1959–1964 ⇒ 19.1.2023
  • 1965–1970 ⇒ 19.1.2024
  • ab 1971 ⇒ 19.1.2025

Führerschein wurde nach dem 31.12.1998 ausgestellt:

Ausstellungsjahr

  • 1999–2001 ⇒ 19.1.2026
  • 2002–2004 ⇒ 19.1.2027
  • 2005–2007 ⇒ 19.1.2028
  • 2008 ⇒ 19.1.2019
  • 2009 ⇒ 19.1.2030
  • 2010 ⇒ 19.1.2031
  • 2011 ⇒ 19.1.2032
  • 2012–18.1.2013 ⇒ 19.1.2033

Gut zu wissen: Du kannst deinen Führerschein auch früher umtauschen. Was erledigt ist, ist erledigt.

Wie funktioniert der Umtausch?

  • Bei deiner Führerscheinstelle stellst du einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis.
  • Eine Untersuchung der Fahrtauglichkeit oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung findet nicht statt. Es handelt sich bloß um den Tausch des Dokuments.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Den alten Führerschein.
  • Personalausweis oder Pass.
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift lässt sich telefonisch oder online beantragen und wird direkt an die Führerscheinstelle am aktuellen Wohnort geschickt.

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Was kostet der Umtausch?

Die Gebühren für den Führerschein-Umtausch musst du selbst tragen. Der Umtausch kostet ca. 25 Euro, dazu kommen noch die Kosten für das Passbild und für den Versand.

Was passiert mit den Führerscheinklassen?

Die Führerscheinklassen wurden im Laufe der Jahre mehrmals geändert. Dennoch muss niemand fürchten, mit dem neuen Führerschein plötzlich schlechter dazustehen als zuvor. Die Klassen werden 1:1 an das aktuelle Format angepasst. 

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist weiterhin unbefristet. Das gilt allerdings nicht für den Führerschein – also das Dokument. Die Gültigkeit des fälschungssicheren Exemplars im Scheckkartenformat ist auf 15 Jahre begrenzt.

Foto: Pixabay
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Mit dem Führerschein-Umtausch will die EU mehr Einheitlichkeit erreichen und Betrug vorbeugen. Welchen Rattenschwanz diese Maßnahme nach sich zieht, kann man nur erahnen. Immerhin weißt du jetzt über die wichtigsten Fragen Bescheid.

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Quelle: adac

Vorschaubilder: ©MediaPartisans ©flickr/Adrian Black