Ist es erlaubt, im Keller zu schlafen? Was muss man beachten, wenn man eine Werkbank in den Keller stellt? Und darf man wirklich keine Kleider im Keller lagern?
Wem Ärger und Streitereien nichts ausmachen, der kann solche Fragen mit einem Schulterzucken ignorieren. Für alle anderen dürften die folgenden, kaum bekannten Kellerregeln von Interesse sein.
8 Regeln für die Kellernutzung
Zu fast jeder Wohnung und zu fast jedem Haus gehört auch ein Keller. Wie der genutzt werden darf, hängt vor allem vom jeweiligen Mietvertrag oder der Nutzungsvereinbarung ab. Gleichwohl gibt es paar Dinge, die bei der Kellernutzung regelmäßig falsch gemacht werden. Meist aus Unwissenheit.
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1. Alte Kleider und Zeitschriften
Fast alle machen es, obwohl es in vielen Standard-Mietverträgen verboten ist: leicht entzündliche Gegenstände lagern. Bekommt der Vermieter davon Wind, kann er die Räumung des Kellers verlangen. Außerdem zahlt die Versicherung im Brandfall nicht.
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Da es jedoch oft schier unmöglich ist, einen anderen Ort für die Aufbewahrung solcher Gegenstände zu finden, sollten sie möglichst sicher und abseits etwaiger Brandquellen (Elektrokasten, offene Leitung, Lichtquelle) verstaut werden.
2. Schlafen im Keller
Im Sommer kommt manch einer auf die Idee, im Keller schlafen zu wollen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Für Mieter gilt: Selbst wenn man den Kellerraum nur gelegentlich zum Schlafen nutzen will, muss er laut Mietvertrag explizit als Wohnfläche ausgewiesen sein. Sonst ist Schlafen im Keller verboten.
- Für Eigentümer gilt: Das gelegentliche Schlafen im Keller ist grundsätzlich erlaubt. Richtet man sich jedoch dauerhaft dort unten ein, kann dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Grundsätzlich sollte man sich aber auch überlegen, ob ein Schlafzimmer im Keller aufgrund der oft erhöhten Feuchtigkeit gesund ist.
3. Hobbyraum
Wer in seinem Keller einen Hobby- oder Fitnessraum einrichtet, sollte auf den Stromzähler achten. Läuft der Strom der Kellerräume über einen Gemeinschaftszähler, könnte die erweiterte Nutzung Ärger mit den anderen Wohnparteien im Haus nach sich ziehen.
4. Werkstatt
Auch beim Aufstellen einer Werkbank sollte man darauf achten, nicht die Stromrechnung seiner Nachbarn zu belasten. Bei Arbeiten im Keller gilt zudem die Hausordnung: Der Lärm beim Hämmern, Bohren und Sägen darf andere nicht belästigen. Der Rahmen, was als Belästigung gilt, ist bei der Ausübung eines Hobbys übrigens wesentlich enger gefasst als bei notwendigen Reparaturen.
5. Kaputtes Fahrrad
Sperrmüll, Kartons und kaputte Fahrräder haben in Gemeinschaftskellern nichts zu suchen. Wird der Keller zur Rumpelkammer, kann der Vermieter die Räumung veranlassen.
Schäden am Fahrrad sollte man daher möglichst umgehend beheben, um Missverständnisse zu vermeiden.
6. eBay-Lager
Wer regelmäßig Sachen über eBay verkauft, muss aufpassen. Denn schon ab etwa 15 Verkäufen im Monat gilt man als gewerblicher Händler – und muss die Nutzung des Kellers als Lagerraum von seinem Vermieter genehmigen lassen.
7. Farben und Lacke
Was man aus Sicherheitsgründen nicht in der Wohnung haben will, gehört auch nicht in den Keller. Das Lagern von Dosen mit Farben, Lacken, Unkrautvernichtern und ähnlichen Chemikalien ist daher nur in kleinen Mengen erlaubt.
8. Wertsachen
Im Prinzip wird der Keller von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings kommt es darauf an, wie gut die Kellerräume verschlossen sind. Fehlt ein solides Schloss oder ist der Keller für mehrere Personen zugänglich, zahlt die Versicherung nicht. Deshalb gehören Wertsachen nicht in den Keller.
Nur selten führt die Kellernutzung zu Streitigkeiten. Doch wenn, dann kann es sehr unangenehm werden. Mit diesen 8 Kellerregeln weißt du jetzt über die wichtigsten Punkte Bescheid.
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Quellen: aktiv-online, hausjournal
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