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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

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Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 3: Mein Ehepartner erbt automatisch alles, wenn ich kein Testament mache.

Ohne Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erben sie die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgingen, erbt der Ehepartner nicht allein, solange es weitere Miterben gibt. Das können z.B. die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen sein. Der Ehepartner ist nur der Alleinerbe, wenn es keine weiteren Miterben, also keine weiteren Verwandten, gibt.

Eine trauernde Frau am Grab
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Foto: IMAGO / Panthermedia