Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 4: Ich muss nichts tun, wenn ich nicht erben will.

Diese Annahme ist ein großer Irrtum. Wer ein Erbe nicht antreten will, muss dies innerhalb einer sechswöchigen Frist gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar erklären. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Todesfall erfahren hat. Ignorierst du eine Erbschaft, schweigst du und nimmst das Erbe automatisch an.

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