2. Nackte Haut
Prinzipiell gehört der Balkon zum Wohnraum. Man darf ihn also genauso nutzen wie seine Zimmer. Trotzdem: Ist der Balkon gut einsehbar, sollte man sich nicht allzu blank darauf räkeln. Fühlt sich nämlich jemand durch den Anblick gestört, ist die Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.
Umgekehrt muss man es hinnehmen, wenn man beim Sonnenbad à la nature begafft wird. Wer seinen Körper zur Schau stellt, zieht eben Blicke auf sich, befinden die Richter. Lediglich das gezielte Ausspähen mit einem Fernglas oder einer Kamera geht zu weit.