3. Sex
Wer sich auf dem Balkon dem Liebesspiel hingibt, muss mit einer Abmahnung rechnen – sogar, wenn ein Sichtschutz besteht. Fühlt sich die Nachbarschaft nämlich durch das laute Stöhnen und die animierenden Zurufe des Paars belästigt, handelt es sich beim Sex auf dem Balkon nicht mehr um eine „sozialadäquate Wohnraumnutzung“.
Merke: Lauter Sex sollte innerhalb der eigenen vier Wände und bei geschlossenen Fenstern stattfinden.