7. Blumen gießen
Man macht sich keine Vorstellung davon, wie oft sich Richter mit dem Problem auseinandersetzen müssen, dass Gießwasser vom Balkon heruntertropft. Auch hier wurde das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme mehrfach konkretisiert.
Zunächst gilt nicht nur das Anbringen von Blumenkästen am Balkon als normal. Auch dass es beim Gießen tropft, ist hinzunehmen. Der Nachbar kann sich selbst dann nicht beschweren, wenn seine trocknende Wäsche dabei nass wird – das würde sie bei einem unerwarteten Regenschauer auch.
Aber: Wer sich vor dem Gießen nicht vergewissert, ob nicht unter ihm gerade eine Kaffeetafel gedeckt ist oder ob es sich der Nachbar nicht mit seiner Zeitung gemütlich gemacht hat, der handelt fahrlässig und muss mit einem Bußgeld rechnen.