Was ist verboten und was ist erlaubt? Gerade wenn es um die Nutzung des eigenen Balkons geht, muss man einiges beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern.
In früheren Zeiten galt es als anstößig, seine Unterwäsche weithin sichtbar auf die Leine zu hängen. Wer heute noch darüber die Nase rümpft, sollte einfach weggucken – selbst wenn im Mietshaus eigens ein separater Trockenraum zur Verfügung steht.