2. Dübellöcher zuspachteln
Schränke und Regale im Badezimmer oder der Küche anzubringen, zählt zu einem vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung. Das Amtsgericht München hielt in einem Streit 59 Bohrlöcher im Bad für angemessen (Az.: 473 C 32372/13) und für das Landgericht Berlin waren sogar 149 Löcher in einer 150-qm-Wohnung annehmbar (Az.: 63 S 216/13). Mieter müssen beim Auszug also nicht alle Bohrlöcher in der Wohnung zuspachteln.