Auch Kratzer im Boden gehören zur normalen Abnutzung einer Wohnung und deren Beseitigung kann nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Für Druckstellen und leichte Kratzer muss der Mieter also nicht aufkommen. Bei Brandlöchern oder Weinflecken auf der Auslegware und Schäden, die über einen normalen Gebrauch hinausgehen, muss der Mieter allerdings nachbessern.