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Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

Wohnungsübergabe: nicht alle Mängel müssen vom Mieter nachgebessert werden. Diese 6 Dinge müssen Vermieter beim Auszug hinnehmen.

Schlüsselübergabe.
© IMAGO / SKATA

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

4. Abnutzungserscheinungen

Vergilbte Fugen, ein verkalkter Duschkopf oder kleine Absplitterungen an den Fliesen in Küche oder Bad zählen ebenso zu Schäden, die durch die natürliche Abnutzung der Wohnung entstehen und die der Mieter nicht ausbessern muss. Auch ein fehlendes Flaschenfach im Kühlschrank muss der Vermieter hinnehmen.

Armatur im Bad.
Foto: Pixabay/Hans