Wenn weder eine Ampel noch ein Verkehrsschild etwas anderes anzeigen, gilt auf deutschen Straßen die „rechts vor links“-Regel. So bisher auch auf Supermarkt-Parkplätzen. Jedoch gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Ob Baumarkt oder andere Einkaufsläden – wir erklären dir, welche Verkehrsregeln nun auf den Parkplätzen gelten.
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Wie kam es zu dem Urteil?
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nur aufgrund eines Unfalls mit den Verkehrsregeln auf Supermarkt-Parkplätzen. Bei diesem Vorfall auf einem Parkplatz in Lübeck verwies der von rechts kommende Autofahrer auf die Vorfahrtsregel. Das Gericht entschied aber gegen diesen Fahrer. Die Begründung: Parkplätze seien keine Fahrbahn bzw. Straße und nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen gedacht. Aus diesem Grund gelte die grundlegende Vorfahrtsregel hier nicht.
Welche Verkehrsregel gilt jetzt auf den Parkplätzen von Lidl, ALDI und Co.?
Laut Aussage des Gerichts gilt die „Recht vor links“-Regelung auf Supermarkt– und Baumarkt-Parkplätzen nicht. Vielmehr sollten sich die Autofahrenden verständigen und durch langsames Fahren Rücksicht aufeinander nehmen. Wenn es dann doch mal kracht, gilt folgende Regel: Der Schnellere zahlt. So auch in dem Präzedenzfall aus Lübeck: Beide Fahrer fuhren schneller als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und so wurden die Kosten im Verhältnis 70 zu 30 aufgeteilt.
Ausnahme: Falls durch Verkehrsschilder eine andere Regelung auf dem Supermarkt-Parkplatz angegeben ist, wird diese im Fall eines Unfalls – bei der Entscheidung vor Gerichtn – berücksichtigt.
Wusstest du, dass auf Parkplätzen diese Verkehrsregel nicht (mehr) gilt? Gute Fahrt!
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