3. Kindergeschrei
Babys und Kleinkindern ist es theoretisch erlaubt, rund um die Uhr zu schreien, da sie als unkontrollierbar angesehen werden. Ruhezeiten müssen daher von ihnen nicht eingehalten werden – weder zur Mittagsruhe noch an Sonn- und Feiertagen. Anders sieht dies jedoch bei älteren Kindern aus. Sobald diese ein gewisses Alter erreichen, gelten sie als kontrollierbar und müssen sich demnach an die Ruhezeiten halten.