4. Katzen
Auch Katzen gelten in Deutschland als nicht kontrollierbar. Das bedeutet, dass Katzenbesitzer nicht verhindern müssen, dass ihre Katze das Nachbargrundstück betritt und sogar ihr Geschäft dort verrichtet. Gelangt die Nachbarkatze jedoch in die eigene Wohnung, muss sich der Nachbar persönlich darum kümmern, dass diese wieder herauskommt. Bei Mietgärten kommen auch hier wieder die vertraglichen Regelungen hinzu. So steht es dem Vermieter beispielsweise frei, die Haltung von Katzen bereits im Vorhinein gänzlich auszuschließen.