6. Urinieren
In seinen Garten zu urinieren oder sich nackt in die Sonne zu legen, ist prinzipiell erlaubt. Allerdings nur, wenn der eigene Garten mit einer dichten Hecke oder einer Mauer versehen ist. Demnach muss also ein gewisser Sichtschutz zu den Nachbarn gewährleistet sein, damit kein öffentliches Ärgernis entsteht. Unter dieser Bedingung sind also das Urinieren sowie das Nacktsein im Garten genehmigt.