5. Hunde
Für Hunde gibt es strengere Richtlinien, denn diese werden im Gegensatz zu Kleinkindern oder Katzen als kontrollierbar angesehen. Demnach ist es ihnen untersagt, das Nachbargrundstück zu betreten. Hundekot muss zudem nicht nur vom Nachbargrundstück, sondern auch vom eigenen entfernt werden, da es als Abfall gilt. Das Bellen von Hunden ist wiederum erlaubt, allerdings nur zwischen 6 und 22 Uhr. Maximal darf der Hund jedoch nur 60 Minuten lang am Stück bellen, bevor sein „Konzert“ als Lärmbelästigung deklariert wird.